Menü

Wahl der Elternvertreter an der Jenaplanschule Rostock

Die Jenaplanschule Rostock arbeitet nach dem reformpädagogischen Konzept des Jenaplan. Der sich daraus ergebenden speziellen Struktur folgend, ergeben sich folgende Konkretisierungen der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 74 II SchulG MV, die die Gesamtkonferenz mit Schulkonferenz (GkmSk) am 23.08.2010 mit Beschluss der Wahlordnung vorgenommen hat:

  • I. Stammgruppen gelten als Klassen im Sinne des SchulG MV.
  • II. Stammgruppen, in denen Kinder die Hortbetreuung des Schulvereins nutzen, gelten als Gruppen im Sinne des KiFöG MV.
  • III. In Stammgruppen, in denen Schülerinnen und Schüler den Hort besuchen, nehmen die gewählten Elternvertreter in Personalunion die Aufgaben als Klassen- und Hortelternvertreter wahr, daraus folgend wurde die Bezeichnung „Gesamtelternvertreter“ durch die GkmSk beschlossen.
  • IV. Alle Familien haben je Kind in der jeweiligen Stammgruppe eine Stimme.
  • V. Die Elternvertreter werden jeweils für den Zeitraum gewählt, in dem ihr Kind die jeweilige Stammgruppe besucht, vertreten somit die Belange der Eltern ihrer Stammgruppe in der Regel in den drei Jahren, in denen ihr Kind diese Stammgruppe durchläuft.

Ablauf der Wahlen an der JPS

1. Stammgruppenelternrat

Auf dem ersten Stammgruppenelternabend eines jeden Schuljahres, zu dem durch den Stammgruppenleiter eingeladen wird, werden die Elternvertreter in den Stammgruppenelternrat gewählt. Alle Eltern der Stammgruppe können kandidieren. Bereits gewählte Elternvertreter bleiben ohne erneute Wahl Mitglied des Stammgruppenelternrates. Angestrebt ist, dass alle Altersstufen der Schüler der Stammgruppe („Jahrgangsstufen“) ausgewogen im Stammgruppenelternrat vertreten sind.

In der nächsten Stammgruppe ihres Kindes können vormals gewählte Eltern erneut kandidieren und gewählt werden.
Nach- und / oder Abwahlen sind möglich, bedürfen eines dazu einberufenen Elternabends.

2. Gesamtelternvertreterkonferenz
Aus seiner Mitte delegiert der Stammgruppenelternrat ein Mitglied in die GEVK. Dieses delegierte Mitglied hat Stimmrecht, jede Stammgruppe hat eine Stimme in der GEVK.

Weitere Mitglieder des Stammgruppenelternrates können an den Zusammenkünften der GEVK als Gäste teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie nehmen die Vertretung des aus der jeweiligen Stammgruppe Delegierten wahr.

3. Gesamtkonferenz mit Schulkonferenz / Stadtelternrat
Die Elternvertreter der GEVK wählen aus ihren Reihen den aus 7 Mitgliedern bestehenden Vorstand sowie ihren Vertreter in den Stadtelternrat der Hansestadt Rostock.

Die in den Vorstand der GEVK gewählten Eltern sind - mit Ausnahme des Vorsitzenden - sogleich die in die GkmSk delegierten Elternvertreter. Die GkmSk ist das höchste beschlussfassende Vertretungsorgan der Jenaplanschule Rostock, das paritätisch aus Lehrern, Erziehern/Schulverein, Schülern und Eltern sowie einem Vertreter des Schulträgers zusammengesetzt ist.

27.10.2016